Diskrete und zuverlässig Abwicklung von Bußgeldern und Geldauflagen
Mit der Zuweisung von Geldauflagen tragen Strafrichter und Staatsanwälte dazu bei, unsere Arbeit für in Not geratene Menschen zu sichern. Bei Ihrer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Zuweisung erfüllen wir zuverlässig alle geforderten Voraussetzungen:
- Gemeinnützigkeit in Sinne §§52ff. AO
- ausschließliche Verwendung der Gelder gemäß der Vereinssatzung
- unverzügliche Auskunft über eingehende Zahlungen oder Zahlungsverzug
- fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung der zugewiesenen Geldauflage
Sonderkonto eingerichtet
Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE51 8502 0500 0003 5735 01
BIC: BFSW DE 33 DRE
Wenn Sie mehr über die Verwaltung von Geldauflagen bei arche noVa wissen möchten, können Sie gerne entsprechende Unterlagen und Informationen anfordern. Wir garantieren Ihnen einen professionellen Umgang mit den Zahlungseingängen.
anna-luise.sonnenberg [at] arche-nova.de (subject: Anfrage%20Infomaterial%20Geldauflagen) (Jetzt Infomaterial anfragen!)alt="Material bestellen" class="uk-button uk-button-large uk-button-primary"