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Ihre Geldauflagen helfen Menschen in Not

Sie sind Richter oder Staatsanwalt und entscheiden über die Vergabe von Bußgeldern und Geldauflagen? Vielleicht haben Sie arche noVa schon einmal mit einer Zuweisung unterstützt? Dann danken wir Ihnen herzlich für Ihre Hilfe und Ihr Interesse an unserer Arbeit. Falls nicht, informieren wir Sie gern, wie auch Sie mit der Zuweisung von Geldauflagen den Beginn, die Fortsetzung und Erweiterung unserer Projekte maßgeblich unterstützen können.

Diskrete und  zuverlässig Abwicklung von Bußgeldern und Geldauflagen

Mit der Zuweisung von Geldauflagen tragen Strafrichter und Staatsanwälte dazu bei, unsere Arbeit für in Not geratene Menschen zu sichern. Bei Ihrer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Zuweisung erfüllen wir zuverlässig alle geforderten Voraussetzungen:

  • Gemeinnützigkeit in Sinne §§52ff. AO
  • ausschließliche Verwendung der Gelder gemäß der Vereinssatzung
  • unverzügliche Auskunft über eingehende Zahlungen oder Zahlungsverzug
  • fristgerechte Rechenschaft über Höhe und Verwendung der zugewiesenen Geldauflage

Sonderkonto eingerichtet

Für Geldauflagen und Bußgelder haben wir ein spezielles Konto eingerichtet. Damit stellen wir sicher, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden:

SozialBank
IBAN: DE87370205000003573501
BIC: BFSWDE33XXX

Wenn Sie mehr über die Verwaltung von Geldauflagen bei arche noVa wissen möchten, können Sie gerne entsprechende Unterlagen und Informationen anfordern. Wir garantieren Ihnen einen professionellen Umgang mit den Zahlungseingängen.

anna-luise.sonnenberg [at] arche-nova.de (subject: Anfrage%20Infomaterial%20Geldauflagen) (Jetzt Infomaterial anfragen!)alt="Material bestellen" class="uk-button uk-button-large uk-button-primary"
AnsprechpartnerIn
Gesa Himmelrath
Abteilung
Kommunikation
Funktion
Mitarbeiterin Spendenservice
Telefon
0351 271832-17
E-Mail
gesa.himmelrath [at] arche-nova.org

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